Bestattungen Tauscher Auerbach GmbH Was ist zuerst zu tun?
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Maßgeblich ist der Sterbeort. Hier ist zu unterscheiden, ob der Tod zu Hause oder im Krankenhaus, Hospiz oder einer Senioreneinrichtung eingetreten ist.
Trauerfall zu Hause
- Rufen Sie Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefon: 116 117) an.
- Halten Sie bitte den Personalausweis/ Reisepass des Verstorbenen griffbereit.
Dieser wird zur Ausstellung der ärztlichen Todesbescheinigung benötigt. - Treten Sie mit uns in Kontakt. Sie erreichen uns Tag und Nacht unter 03744 212 377.
Trauerfall im Krankenhaus/ Hospiz oder im Pflegeheim
- Sie erhalten die Nachricht vom Tod Ihres Angehörigen.
- Das jeweilige Haus hat derweil den Arzt bestellt. Die Ausstellung der Todesbescheinigung liegt vor.
- Informieren Sie uns unter 03744 212 377. Wir unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.
Trauerfall bei nicht natürlichem Tod
- Bitte überstürzen Sie nichts! Auch in dieser Ausnahmesituation stehen wir Ihnen bei.
- Immer wenn ein plötzlicher Tod (Unfall, Freitod etc.) eintritt, wird die Kriminalpolizei tätig.
- Ist der Leichnam von der Staatsanwaltschaft freigegeben, können wir die Bestattung vorbereiten.
- Sprechen Sie uns an. Rund um die Uhr sind wir unter 03744 212 377 für Sie da.
Gut zu wissen: Viele Menschen hängen an ihrem Heimatort und möchten dort beigesetzt zu werden. Wo auch immer in Deutschland der Tod eingetreten ist – wir überführen den Verstorbenen in Würde und sicher.