Bestattungen Tauscher Auerbach GmbH Was ist zuerst zu tun?

Maßgeblich ist der Sterbeort. Hier ist zu unterscheiden, ob der Tod zu Hause oder im Krankenhaus, Hospiz oder einer Senioreneinrichtung eingetreten ist.

Trauerfall zu Hause

  1. Rufen Sie Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefon: 116 117) an.
  2. Halten Sie bitte den Personalausweis/ Reisepass des Verstorbenen griffbereit.
    Dieser wird zur Ausstellung der ärztlichen Todesbescheinigung benötigt.
  3. Treten Sie mit uns in Kontakt. Sie erreichen uns Tag und Nacht unter 03744 212 377.

Trauerfall im Krankenhaus/ Hospiz oder im Pflegeheim

  1. Sie erhalten die Nachricht vom Tod Ihres Angehörigen.
  2. Das jeweilige Haus hat derweil den Arzt bestellt. Die Ausstellung der Todesbescheinigung liegt vor.
  3. Informieren Sie uns unter 03744 212 377. Wir unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.

Trauerfall bei nicht natürlichem Tod

  1. Bitte überstürzen Sie nichts! Auch in dieser Ausnahmesituation stehen wir Ihnen bei.
  2. Immer wenn ein plötzlicher Tod (Unfall, Freitod etc.) eintritt, wird die Kriminalpolizei tätig.
  3. Ist der Leichnam von der Staatsanwaltschaft freigegeben, können wir die Bestattung vorbereiten.
  4. Sprechen Sie uns an. Rund um die Uhr sind wir unter 03744 212 377 für Sie da.

Gut zu wissen: Viele Menschen hängen an ihrem Heimatort und möchten dort beigesetzt zu werden. Wo auch immer in Deutschland der Tod eingetreten ist – wir überführen den Verstorbenen in Würde und sicher.