Bestattungen Tauscher Auerbach GmbH Bestattungsvorsorge – Treuhandvertrag
Einfach ein sicheres Gefühl: Der Bestattungsvorsorgevertrag regelt die organisatorischen Abläufe der Bestattung. Ihre individuellen Wünsche und Auffassungen finden darin Platz. Mit dem Treuhandvertrag ergänzen Sie das Ganze um die finanzielle Seite.
Die Vorteile auf einen Blick:
- keine Gesundheitsprüfung
- Abschlüsse bis ins hohe Alter möglich
- Deckung der tatsächlichen Bestattungskosten
- sichere Anlage mit guten Renditen
- Zweckgebundenheit > unberechtigter Zugriff nicht möglich
Gern informieren wir Sie zu Bestattungsvorsorgevertrag und Treuhandvertrag. Damit ausreichend Zeit für alle Ihre Fragen ist, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin. Ein Anruf unter 03744 212377 genügt!
Was ist ein Treuhandvertrag?
Diese Art der Geldanlage ist keine Versicherung. Das eingezahlte Geld wird einem Treuhandkonto gutgeschrieben und dort vom Treuhänder verwaltet. Unser Bestattungsinstitut arbeitet mit der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand GmbH zusammen. Dort werden die von uns bezifferten Kosten treuhänderisch hinterlegt.
Ist mein Geld geschützt?
Selbstverständlich. Das von Ihnen eingezahlte Kapital ist definitiv sicher. Sie schließen den Treuhandvertrag mit uns ab; Ihre Einlage ist aber nie Bestandteil unseres Geschäftsvermögens. Im Fall der Fälle - einer Insolvenz – ist Ihr Geld durch eine Ausfallbürgschaft geschützt.
Wer erhält das Geld nach dem Ableben?
Im Rahmen des Treuhandvertrages definieren Sie uns als Ihren Vertragspartner. Nach dem Tod wird uns, Ihrem Bestattungsinstitut, die angesparte Summe ausgezahlt. Damit begleichen wir die Kosten der Beerdigung bzw. der zusätzlich vereinbarten Leistungen, wie
z. B. Grabstein, Grabpflege, anfallende Gebühren.