Bestattungen Tauscher Auerbach GmbH Erdbestattung
Leben und Sterben lassen sich nicht trennen. Wer sich zu Lebzeiten mit dem eigenen Ende auseinandersetzt, bewahrt die Hinterbliebenen vor verantwortungsvollen Entscheidungen. Neben der Bestattungsvorsorge, dem Verfassen des letzten Willens gehört auch die Wahl der Bestattungsform dazu.
Wahlgrab, Reihengrab, Wiesengrab
Die Beisetzung des Leichnams im Sarg wird seit Jahrhunderten praktiziert. In ländlichen Regionen mehr als in den Großstädten; im Westen häufiger als im Osten. Ob Familiengrab, Reihengrab oder halbanonymes Grab – eine Grabstätte, die sich aufsuchen lässt, kann helfen die Trauer zu bewältigen. Einen gewissen Pflegeaufwand bringt die Erdbestattung mit sich. Begräbnisse auf der „grünen Wiese“ ohne Namensplatte sind ebenfalls möglich. Sie werden als anonyme Bestattung ohne Angehörige und Bestatter auf einem Gemeinschaftsfeld vollzogen.
Gut zu wissen: Nach Eintritt des Todes muss innerhalb von acht Werktagen (Samstag, Sonn- und Feiertage ausgeschlossen) die Bestattung erfolgen. Falls mehr Zeit zur Organisation der Trauerfeier benötigt wird oder andere triftige Gründe vorliegen, kann unkompliziert beim Gesundheitsamt des Sterbeortes um Fristverlängerung gebeten werden. Erdbestattungen sind nur auf ausgewiesenen Friedhöfen erlaubt.